Sarstedt, den 7. Juli 2026
Dringender Appell zur Sicherung der psychotherapeutischen Versorgung
Anlass: Abstimmung im Deutschen Bundestag am 10. Juli 2026
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Deutschen Bundestages,
als Lehrkraft, die im täglichen Schulbetrieb den kontinuierlich steigenden Bedarf an psychotherapeutischer Unterstützung bei Kindern und Jugendlichen miterlebt, sowie als engagierter Bürger wende ich mich mit einer fachlichen und strukturellen Sorge an Sie.
Der kurzfristig eingebrachte Änderungsantrag zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht vor, die gesetzliche Angemessenheitsprüfung – und damit den Schutz des Mindesthonorars für psychotherapeutische Praxen – ersatzlos zu streichen. Zusammen mit der am 1. April 2026 umgesetzten Honorarabsenkung um 4,5 %, der geplanten Wiedereinführung der Budgetierung und der Streichung von Zuschlägen für Kurzzeittherapien droht eine gravierende Destabilisierung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung. Dass ein derart fundamentaler Eingriff im Eilverfahren und ohne vorherigen gesellschaftlichen oder fachlichen Diskurs beschlossen werden soll, widerspricht den Prinzipien einer transparenten Gesetzgebung.
Die absehbaren Konsequenzen dieser gesetzlichen Maßnahme stellen sich wie folgt dar:
- Wirtschaftliche Instabilität und Versorgungsabbau: Niedergelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten haben erhebliche finanzielle Mittel in ihre Qualifikation und den Erwerb von Kassensitzen investiert – im Vertrauen auf die gesetzliche Planungssicherheit. Der Wegfall des Mindesthonorarschutzes führt zu unkalkulierbaren wirtschaftlichen Risiken für die Praxen. Die parallel geplante Reduzierung der wöchentlichen Behandlungszahlen für rund 70 % der Praxen wird den bestehenden Engpass an Therapieplätzen verschärfen und die ohnehin langen Wartezeiten für Patienten weiter verlängern.
- Strukturelle Blockade des Berufsnachwuchses: Das System bildet hochqualifizierte junge Menschen in NC-beschränkten Studiengängen aus, verwehrt ihnen jedoch nach der Approbation den Einstieg in die Praxis. Da eine gesetzlich verlässliche Finanzierung der neuen Fachweiterbildung durch die Krankenkassen fehlt, können Kliniken und Praxen kaum Weiterbildungsstellen anbieten. Dies führt zu einer massiven Fehlallokation staatlicher Bildungsinvestitionen und blockiert dringend benötigte Fachkräfte.
- Fehlsteuerung bei den Behandlungsformen: Die wissenschaftliche Psychotherapieforschung belegt durchgehend, dass die therapeutische Beziehung der primäre Wirkfaktor für den Heilerfolg ist. Eine Einschränkung der beziehungsorientierten Richtlinienpsychotherapie zugunsten von medikamentöser Behandlung oder digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) greift fachlich zu kurz. Digitale Anwendungen können eine notwendige ambulante Psychotherapie unterstützen, sie jedoch nicht ersetzen.
- Gesundheitsökonomische Fehlkalkulation: Die Ausgaben für ambulante Psychotherapie machen lediglich rund ein Prozent der Gesamtausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aus. Die durch den Versorgungsabbau zu erwartenden Folgekosten – bedingt durch Chronifizierungen, vermehrte stationäre Krankenhauseinweisungen und langfristige Arbeitsunfähigkeit – werden die vermeintlichen Einsparungen im GKV-Budget um ein Vielfaches übersteigen.
Aus der Perspektive des Bildungssystems ist die Lage bereits jetzt prekär: Es gibt kaum noch Schulklassen, in denen nicht mehrere Jugendliche auf einen Therapieplatz warten oder sich in Behandlung befinden. Ohne ein verlässliches medizinisches Versorgungssystem drohen diese jungen Menschen schulisch und sozial zu scheitern. Damit verliert die Gesellschaft wertvolle Qualifikationspotenziale.
Ich bitte Sie daher als Mandatsträger des Deutschen Bundestages:
- Stimmen Sie dem Änderungsantrag zur Streichung der Angemessenheitsprüfung am 10. Juli nicht zu und erhalten Sie den gesetzlichen Schutz des Mindesthonorars.
- Lehnen Sie die Rückführung psychotherapeutischer Leistungen in die gedeckelte Gesamtvergütung ab und sichern Sie eine verlässliche, extrabudgetäre Vergütung.
- Schaffen Sie umgehend tragfähige und rechtssichere Finanzierungsstrukturen für die ambulante Fachweiterbildung, um den Praxisnachwuchs strukturell abzusichern.
Die ambulante Psychotherapie ist eine tragende Säule unseres Gesundheitssystems. Bitte werden Sie Ihrer parlamentarischen Verantwortung gerecht und verhindern Sie Maßnahmen, die die Versorgungssicherheit gefährden.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Engehausen
(Gymnasium Sarstedt / Projektleiter Tabu-Bruch.de)

